Tipps

Reisen mit Handicap und Reiserücktrittsversicherung

Gerade Menschen mit einem Handikap sollten auf einen ausreichenden Versicherungsschutz im Urlaub achten. Die schönste Zeit des Jahres ist für gehandicapte Menschen immens wichtig  – mindestens genauso, wie für Personen ohne Handicap. Die Vorbereitungen sind umfangreich, denn sie müssen ihren speziellen Bedürfnissen Rechnung tragen. Nicht alle Anbieter sind sich bewusst, dass gehandicapte Reisende eine attraktive Zielgruppe ist. Entsprechend rar gesät sind die Angebote. Wenn endlich ein Reiseziel gefunden ist, das Hotel passt und auch das Drumherum stimmt, dann ist die Freude groß. Das lassen sich viele Urlauber mit Handicap so einiges kosten. Auch deshalb sind abgestimmte Reiserücktrittsversicherungen Jahresabschluss oder nur einmalig sehr zu empfehlen, Hauptsache die finanziellen Schäden werden abgedeckt. Die entgangenen Urlaubsfreuden hingegen sind ohnehin unersetzlich.

Storno oder Abbruch – der Versicherungsschutz muss passen

Es gibt viele Gründe, warum Menschen vom geplanten Urlaub abgehalten werden. Sei es ein schwerer Unfall, eine plötzlich auftretende Krankheit oder ein Vermögensschaden. Wenn die Urlaubsfreuden zerplatzen, dann ersetzt das niemand. Doch es gibt einen kleinen Trost, denn die finanziellen Folgen einer geplatzten Reise lassen sich sehr wohl versichern. Auch für Menschen mit Behinderung ist deshalb eine Reiserücktrittsversicherung, im Idealfall kombiniert mit einer Reiseabbruchversicherung, allererste Wahl. Nicht nur vorausschauend und besorgte Reisende schließen eine Reisekrankenversicherung ab, die im Falle eines Krankenhausaufenthalts die ambulanten und stationären Behandlungskosten übernimmt. Der nächste logische Schritt nach einem Krankenhausaufenthalt im Ausland ist der Rücktransport in die Heimat. Dafür tritt unter bestimmten Voraussetzungen die Reiserücktritts bzw. die Reiseabbruchversicherung ein. Sie übernimmt Kosten, wenn eine Reise aus verschiedenen Gründen nicht angetreten wird oder im Urlaubsland abgebrochen werden muss.

Bedingungen auf Ausschlussklauseln prüfen

Suchen gehandikapte Urlauber mit einer Körperbehinderung oder einer chronischen Erkrankung einen Versicherer, müssen sie besonders aufmerksam sein. Es gibt nämlich Versicherungen, die den Schutz dann aufheben, wenn es um die Folgen einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung geht. Und das ist genau die Ausschlussklausel, die keinesfalls im Vertrag der Reiserücktrittsversicherung stehen darf. Denn bei Behinderten liegt der Grund für eine Erkrankung während der Urlaubsreise bereits vor. Ist die Ausschlussklausel im Vertrag inkludiert, heißt das in der Praxis, dass die Versicherung sich weigert, in solchen Fällen die Stornokosten zu übernehmen. Damit fallen Anbieter mit dieser Ausschlussklausel für gehandicapte Versicherungsnehmer unter den Tisch. Sie brauchen eine Police, die ihrer Situation gerecht wird.

 Passende Regelungen in Versicherungen für Gehandicapte

Es gibt Versicherungen, die erheblich kulanter agieren. Sie übernehmen Stornokosten in diesen Fällen:

  • Wenn die versicherte Person das Risiko eines gesundheitlichen Einbruchs kennt, aber nicht zu 100 % weiß, ob es eintritt. Beispiel: Ein chronischer Lungenpatient ist seit Monaten stabil und erleidet während der Reise einen Pneumothorax (Lungenflügel kollabiert) und er muss nach Hause zur weiteren Behandlung.

In den Versicherungsbedingungen sollte deshalb eine Klausel stehen, die sich mit den unerwarteten Verschlechterungen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit befasst. Im Versicherungsdeutsch liest sich das so:

„Eine unerwartete Verschlechterung liegt dann vor, wenn der Kunde mit einem stabilen Gesundheitszustand und bescheinigter Reisefähigkeit dennoch eine gesundheitliche Verschlechterung erfährt, die zum Storno oder zum Abbruch der Reise führen.“

Sonderfälle bei der Reiserücktrittsversicherung für Reisende mit Handicap

In einigen Fällen erstattet die Reiserücktrittsversicherung keine Kosten. Welche das sind, wird anhand von Beispielen aufgezeigt:

  • Wenn der Reisende mit Handikap bereits weiß, dass eine stationäre Behandlung ansteht und dennoch einen Urlaub gebucht hat, dann kann er beim Storno nicht davon ausgehen, dass die Versicherung eintritt.
  • Wer an einer psychischen Erkrankung leidet und durch einen starken psychischen Schub nicht an einer Reise teilnehmen kann, der bleibt ebenfalls auf den Kosten sitzen. Es muss sich aber um eine diagnostizierte psychische Erkrankung handeln.

Gute Nachrichten gibt es für Schwangere. Falls im Rahmen der gesunden und normal verlaufenden Schwangerschaft unerwartete Komplikationen auftreten, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung in vielen Fällen die Stornokosten.

Praxistipp: Reisefähigkeit bescheinigen lassen und Unbedenklichkeitsattest holen

Damit Betroffene unmissverständlich nachweisen können, dass sie vor Antritt der Reise reisefähig waren, sollten Sie sich die sogenannte Reisefähigkeitsbestätigung ausstellen lassen. Diese Bestätigung stellt der behandelnde Arzt aus. Auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt ist ein wichtiges Dokument. Es zeigt an, dass der Betroffene ohne Bedenken das Urlaubsziel besuchen kann, dass die Reisedauer und das Beförderungsmittel ebenfalls unbedenklich sind.

Die Vorbereitung des Fluges zum Urlaubsziel

Wer mit einem Handikap reist, muss umfassend planen. Zunächst sollte die geplante Reise mit dem Hausarzt oder dem behandelnden Arzt abgeklärt werden. Es gibt sicherlich einige medizinische Besonderheiten, die bereits beim Kofferpacken wichtig sind.  Generell sollten Betroffene Kontakt zur Fluggesellschaft aufnehmen, um zu fragen, was alles ins Handgepäck darf.

  • Medikamente und Hilfsmittel sollten mit ins Handgepäck.
  • Außerdem ist der Behindertenausweis mitzuführen.
  • Gegebenenfalls brauchen blinde Reisende den Impfpass für den Blindenhund.
  • Körperlich gehandicapte müssen auch die nötige Zollbescheinigung für den Rollstuhl vorweisen.

Die IATA bemüht sich um komfortables Reisen

Es gibt bestimmt Fluggesellschaften, die Mitglied in der International Air Transport Association (IATA) sind. Unter anderem bemühen sich die Mitglieder darum, dass Behinderte und chronisch erkrankte Reisende so bequem wie möglich ihre Reise durchführen können. Das gilt übrigens nicht nur für Flugreisen, sondern auf Schiffsreisen. Jeder gehandikapte Reisende sollte seine speziellen Anforderungen im Vorfeld bei der Fluggesellschaft vorbringen und klären, wie die Lösung während der Reise aussehen kann. Mitglieder der IATA stellen zum Beispiel spezielle Rollstühle zur Verfügung, mit denen sich Reisende innerhalb der Flugkabine besser bewegen können.

Wenn die Airline das nicht anbietet, empfiehlt sich die Mitnahme eines solchen schmalen Rollstuhls. Viele Fluggesellschaften lassen es zu, dass Rollstühle oder Blindenhunde kostenlos mitfliegen, vorausgesetzt, der Passagier meldet sich frühzeitig an.

Problemfall Blindenhund

Nicht immer ist es möglich, dass der Blindenhund in der Kabine mitfliegt. Manche Fluggesellschaften gestatten die Mitnahme des Blindenhunds nur im Frachtraum. In jedem Fall lohnt es sich, diesen Punkt im Einzelnen mit der Fluggesellschaft zu besprechen. Im Zuge der Einreise mit einem Hund bzw. Blindenhund in ein fremdes Land müssen sich die Gehandikapten auch mit den Einreisebeschränkungen bezüglich Quarantänevorschriften und Bestimmungen für Hunde auseinandersetzen. Denn nicht jedes Land ist kulant und macht eine Ausnahme für begleitende Blindenhunde. Erste Anlaufstelle für diese Art von Information sind die Botschaften und Konsulate, die ihren Sitz in Deutschland haben. Sie halten online und offline alle relevanten Informationen über die Bestimmungen des Urlaubsland bereit.

Was muss am Urlaubsort vorhanden sein?

Die Wahl des Urlaubsortes ist nur eine von vielen Herausforderung, der sich Reisende mit Handikap stellen müssen. Ganz wichtig ist es, sich im Vorfeld ausführlich über die medizinische Infrastruktur zu informieren. Reisende mit Handikap sollten über die Betreuungsmöglichkeiten und die Notfallversorgung vor Ort Bescheid wissen. Manchmal ist es ratsam, eigene Sprachkenntnisse im Urlaubsland mitzubringen, um sich sicher bewegen zu können. Die Erfahrung zeigt, dass die größten Schwierigkeiten für Reisende mit Handikap darin bestehen, dass das Urlaubsland nicht die optimale Infrastruktur für sie aufweist. Die Reise vom Flughafen zum Hotel gestaltet sich nicht selten schwierig, weil öffentliche Verkehrsmittel nicht behindertengerecht sind. Folgende Punkte sollten im Vorfeld geklärt werden:

  • Wie sind die öffentlichen Verkehrsmittel ausgestattet? Sind Sie behindertengerecht?
  • Gibt es Taxis vor Ort? Wie ist die Preisstruktur? Ist das Mitnehmen von Blindenhunden in Taxis erlaubt?
  • Ist eine Apotheke in der Nähe? Hält diese Apotheke die Medikamente bereit, die erforderlich sind?
  • Wo ist das nächste Krankenhaus und welche Abteilungen sind dort untergebracht?
  • Ist ein Arzt im Hotel oder hat ein Arzt in der Nähe seine Praxis?
  • Gibt es im Hotel oder am Urlaubsort einen Notfallservice (Assistance)? Wer eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat, für den ist die Leistung des Notfallservices in der Regel inkludiert. Der Notfallservice unterstützt Betroffene dabei, entsprechende Kliniken und Ärzte zu finden. Er stellt Kontakte her und sorgt dafür, dass die Sprachbarriere zwischen Arzt und Patient nicht unüberwindbar ist. Zwar gibt es keine ausgebildeten Dolmetscher – und wenn, dann nur ausnahmesweise – aber die Mitarbeiter des Notfallservices bemühen sich um die Vermittlung eines deutschsprachigen Arztes.