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Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung – alles was man wissen muss

Im Urlaub gönnt sich so gut wie jeder eine Pause vom stressigen Alltag. Sich ausruhen, erholen, aber auch Spaß und Aktivität stehen im Vordergrund. Besonders der Jahresurlaub steht dabei im Fokus und spielt eine große Rolle. Auch die Kosten, die ein Jahresurlaub verursacht, schlagen nicht selten kräftig zu Buche. Wenn ich ersten Urlaub bin …. das ist einer der meist gesagten Sätze, bevor der Flieger wirklich Richtung Süden abhebt. Die Vorfreude ist groß und der hart verdiente Urlaub entschädigt für die zurückliegenden Anstrengungen im Job oder in der Familie.

Umso schlimmer ist es, wenn der heiß ersehnte Urlaub platzt. Es kommt vor, dass entweder die Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Natürlich ist das ärgerlich, doch zumindest die Kosten, die bei einer geplatzten Reise trotzdem anfallen, können ganz oder teilweise abgefedert werden. Stornokosten, deren Höhe sich in der Regel nach dem Zeitpunkt der Stornierung richten, können mitunter 100 % betragen. Das ist happig, aber Verbraucher können sich schützen.

Eine Reiserücktrittsversicherung und ein Reiseabbruchversicherungen sind Policen, die eng miteinander verzahnt sind. Sie gemeinsam abzuschließen und ihre Inhalte aufeinander abzustimmen, ist deshalb in vielen Fällen eine gute Idee. Der vorliegende Beitrag befasst sich

  • mit den Unterschieden dieser beiden Versicherungen,
  • listet die versicherten Ereignisse im Detail auf,
  • gibt einen Überblick, wann die Versicherungen angebracht sind,
  • wirft einen Blick auf die Einflussfaktoren, die die Höhe der Versicherungsprämien bestimmten und
  • gibt Tipps für den Schadensfall.

Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung: Hier liegen die Unterschiede

Im Vordergrund zur Absicherung einer Urlaubsreise steht die Reiserücktrittsversicherung. Wer sich dazu entscheidet, einen Urlaub zu buchen, kann im Vorfeld in der Regel nicht ahnen, ob er die Reise auch tatsächlich antreten kann oder nicht. Es gibt verschiedene Gründe, die ihn davon abhalten können. Typischerweise sind das

  • ernsthafte Krankheiten/Unfälle
  • Jobverlust
  • Todesfall in der Familie

Oft erstatten Reiseveranstalter einen Teil des Reisepreises, deshalb ist es hilfreich, sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durchzulesen, um eine überflüssige Doppelversicherung auszuschließen. Die Stornokosten allerdings bleiben regelmäßig bei den Betroffenen hängen. In der Regel richtet sich die Höhe der Stornokosten nach dem Zeitpunkt der Absage. Als Faustregel gilt: Je früher eine Reise storniert wird, desto geringer sind die Stornokosten. Grund ist, dass der Veranstalter dann noch genügend Zeit zur Verfügung hat, um die stornierte Reise erneut zu verkaufen. Je kurzfristiger eine Absage kommt, desto unwahrscheinlicher ist, dass der Veranstalter einen Ersatz findet.

Beispiel: Eine Familie bucht eine Pauschalreise nach Mallorca in Höhe von 4.000 €. Eine Woche vor dem Abflug verunglückt der Familienvater schwer. Die Reise wird storniert und die Stornokosten belaufen sich auf 50 % des Reisepreises. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten in Höhe von 2.000 € komplett.

Reiserücktrittsversicherung übernehmen in vielen Fällen neben den Rücktritts- und Stornokosten außerdem weitere entstehende Mehrkosten für die Hinreise. Das können zum Beispiel die Kosten für ein Ticket sein, dass nachgelöst werden muss.

Die Reiseabbruchversicherung hingegen würde eintreten, wenn eine Reise bereits angetreten wurde, der Urlaub aber aus bestimmten Gründen abgebrochen wird. Oftmals kommen für Betroffene Kosten zum Tragen, die sie nicht eingeplant haben. Sei es, dass zusätzliche Übernachtungen am Flughafen bezahlt, unerwartete Transferkosten zwischen Hotel und Flughafen beglichen oder Flüge oder Bahnfahrten etc. umgebucht werden müssen – dafür tritt eine Reiseabbruchversicherung ein. Auch bezahlt sie, wenn bereits gebuchte und bezahlte Leistungen nicht beansprucht werden können. Darunter fallen beispielsweise gebuchte Landausflüge bei einer Schiffsreise oder eine verbindlich gebuchte Safari als Highlight einer Afrika-Reise.

Wichtig ist, dass der Grund für den Reiseabbruch in der Police konkret vermerkt ist, denn nicht jede Police übernimmt jeden genannten Schadensfall. Steht ein Ereignis nicht in der Police, können Versicherte keinen Anspruch geltend machen. Auch für die Reiseabbruchversicherung gilt, dass in erster Linie schwerwiegende Ereignisse versichert werden. Eine Reiseabbruchversicherung tritt für die ein, die namentlich in der Police stehen und bei vielen Versicherern auch, wenn schwerwiegende Ereignisse im allerengsten Familienkreis passieren.

Die versicherbaren Ereignisse im Überblick

Zu den schwerwiegenden Ereignissen, die sich über eine Reise Rücktritts- oder Reiseabbruchversicherung versichern lassen gehören diese:

  • Todesfall in der Familie
  • schwere Erkrankung/schwerer Unfall
  • Schwangerschaft (Schwangerschaftskomplikationen)
  • Unverträglichkeit gegen Impfungen
  • Kündigung oder Jobwechsel
  • Verspätungen der benutzten öffentlichen Verkehrsmittel bei Anreise oder Abreise
  • Wiederholungsprüfungen für Studenten/Schüler
  • Schädigung durch Straftaten
  • Elementarschäden/Feuer an Hab und Gut

Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung ist generell empfehlenswert, wenn eine Reise mit gekoppelten Stornokosten gebucht wird. Und das trifft auf die überwiegende Mehrheit der Reisen zu. Einige wenige Veranstalter verzichten komplett auf Stornogebühren, selbst wenn nur 1 Tag vor der geplanten Anreise storniert wird. Deshalb gilt wie bereits weiter oben angesprochen: Reisende sollten in jedem Fall die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters intensiv lesen und sich über die Stornokosten informieren.

Natürlich muss jeder für sich selbst entscheiden, welche Stornokosten für ihn persönlich ohne zusätzliche Versicherung tragbar sind. Wer mit einer Gruppe verreist, sieht sich einem höheren Risiko gegenüber, das eine Reise nicht stattfindet, als eine allein reisende Person. Der Versicherungsschutz wird generell mit steigender Anzahl der Mitreisenden immer wichtiger. Ob für eine spontan gebuchte kurzfristige Reise oder für eine Reise, die lange vorbereitet wird, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen sind im Grunde immer dann eine gute Entscheidung, wenn die Kosten im Falle der Stornierung/des Abbruchs höher als die Versicherungskosten selbst ausfallen.

Die Reiseabbruchversicherung ist ausnahmslos empfehlenswert und auch eine private Auslandskrankenversicherung gehört im Prinzip zum Komplettschutz dazu. Denn die Kosten, die zum Beispiel für einen Rücktransport mit medizinischen Begleitpersonal entstehen könnten, sind exorbitant hoch. Im Zweifel können sie die Betroffenen ruinieren.

Wer öfters verreist, sollte sich eine günstige Jahresversicherung suchen. Denn dann ist es nicht nötig, sich bei jeder Reise individuell zu versichern. Je nach Lebenssituation empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung für Alleinreisende bzw. für Familien. Die Tarife sind unterschiedlich, die Inhalte der Policen gleichen sich aber, wenn sie vom selben Versicherungsunternehmen stammen.

Einflussfaktoren auf die Versicherungsprämien

Es gibt unterschiedliche Faktoren, die den Preis für die Policen bestimmen. Zunächst einmal ist zu unterscheiden zwischen Singletarif und Familientarif. Auch der Reisepreis nimmt Einfluss auf die Prämienhöhe. Der Hintergrund dieser Koppelung ist, dass Versicherungsgesellschaften nicht in unbegrenzter Höhe erstatten, sondern die Versicherungssumme auf einen maximalen Reisepreis abstimmen. Das deutet, dass Reisende, die beispielsweise ausschließlich in Urlaub zu moderaten Preisen machen, einen günstigeren Tarif bekommen, als Reisende, die rund um den Globus jetten und mehrere Tausend Euro pro Urlaubsreise investieren.

Praxistipp: Wer eine Jahrespolice wählt, gibt als maximalen Reisepreis den Wert an, den die voraussichtlich teuerste Reise im Versicherungszeitraum betragen wird.

Weiterer Einflussfaktor auf die Höhe eine Prämie ist das Alter. Je jünger eine versicherte Person ist, desto günstiger ist die Prämie. Eine Möglichkeit der Kostenersparnis liegt in der Selbstbeteiligung –eigentlich kein ratsamer Baustein. Wer Selbstbeteiligung vereinbart, muss im Falle eines Schadens einen Teil der Kosten selber übernehmen. Doch das ist im Grunde nicht Sinn und Zweck von Reiseversicherungen, die ja gerade bei Extremfällen möglichst viele Kosten übernehmen sollen. Trotzdem: Wer die Versicherungsprämie drücken will, vereinbart Selbstbehalt – wohlwissend, dass er im Schadensfall die Quittung dafür präsentiert bekommt.

Tipps für den Schadensfall

Wenn ein Urlaub storniert werden muss oder es zum Abbruch während der Urlaubsreise kommt, haben Betroffene in der Regel alle Hände voll zu tun und den Kopf voll mit anderen Dingen. Dennoch müssen sie ein paar Sachen beachten, um bei der Versicherungsgesellschaft die entstehenden Kosten im ersetzt zu bekommen.

Die meisten Versicherungsgesellschaften vereinbaren mit ihren Kunden, dass eine Reise unverzüglich storniert werden muss. Unverzüglich bedeutet im Prinzip, dass Betroffene nach Bekanntwerden des Stornogrundes innerhalb kurzer Zeit den Schaden melden müssen. Es gibt natürlich auch Ausnahmen von der Regel. Wenn zum Beispiel eine junge Frau erfährt, dass sie schwanger geworden ist, ist es nicht zumutbar, dass sie direkt nach dem Besuch beim Frauenarzt zum Telefonhörer greift, um eine geplante Reise gegebenenfalls zu stornieren. Sie darf sich durchaus einige Tage Bedenkzeit nehmen, um das für und Wider abzuwägen und tatsächlich zu entscheiden, ob die Reise abgesagt wird oder nicht. Trotzdem sollten sich Versicherte merken, dass jeder Tag zählt, denn je später eine Reise storniert wird, desto höher können unter Umständen die Stornokosten ausfallen.

Je nach Vereinbarung greifen Versicherte zum Telefonhörer und rufen an, damit der Schadensfall dokumentiert ist. Die meisten Versicherer haben eine 24-Stunden-Hotline dafür eingerichtet. In der Regel erhalten sie dann die erforderlichen Formblätter, um die Meldung schriftlich einzureichen. Die Versicherungsgesellschaft fordert alle notwendigen Unterlagen an, die Versicherte einreichen müssen:

  • Originalrechnung der Buchung
  • Information zur Stornokosten im Original
  • Nachweis des angegebenen Stornogrundes bzw. des angegebenen Abbruchgrundes

Ein Nachweis kann zum Beispiel ein ärztliches Attest sein. Außerdem gilt ein Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber oder auch einer Sterbeurkunde als Nachweis von versicherten Schadensfällen. In jedem Fall sind zweifelsfreie Belege beizubringen. Verursacht beispielsweise eine nahestehende Person den Abbruchgrund, müssen Versicherte das Verwandtschaftsverhältnis belegen. Das kann mitunter dazu führen, dass das Familienstammbuch bemüht werden muss.

Fazit: Reiseversicherungen entfalten einen wirksamen Schutz vor vermeidbaren Kosten

Die Prämien für Reiseversicherungen sind nicht hoch. Sie bewegen sich regelmäßig unterhalb der 100-€-Grenze, in vielen Fällen sogar deutlich unterhalb der 50-€-Grenze. Auch die kritischen Verbraucherzentralen der Länder raten Reisenden dazu, eine passende Police abzuschließen, um sich vor vermeidbaren finanziellen Schäden zu schützen.